Das E-ID-Gesetz ist ein Grundlagengesetz
In der Schweiz fehlen die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine staatlich anerkannte und geprüfte e-ID (elektronische Identität). Mit dem E-ID-Gesetz sollen diese nun geschaffen werden.
Die Debatte für eine Schweizer e-ID läuft seit über 15 Jahren. Resultat ist ein fundiertes Grundlagengesetz, das von Parlament, Bundesrat, Verwaltung, den Kantonen sowie der Wirtschaft unterstützt wird.
Informationen zur Vorlage:
Häufige Fragen und Antworten
Mit dem Referendum stehen erneut zahlreiche Fragen und Behauptungen im Raum. Die häufigsten davon haben wir unter die Lupe genommen und im Folgenden aufgelistet.
Worum geht es bei der Abstimmung?
Bundesrat und Parlament haben ein neues Gesetz geschaffen, damit die Identifikation im Internet sicherer und einfacher wird. Gegen dieses E-ID-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 7. März 2021 statt. Parlament, Bundesrat, Kantone und Wirtschaftsverbände empfehlen ein Ja.
Weitere Informationen zur Entstehung und zur Abstimmungsvorlage finden Sie auf der Website des EJPD.
Was bedeutet ein Nein zum E-ID-Gesetz?
Mit einem Nein zum E-ID-Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für eine geprüfte Schweizer e-ID abgelehnt.
Ein Nein zum E-ID-Gesetz ist mittel- bis langfristig ein Nein zur Schweizer e-ID. Es gibt keinen Gegenvorschlag. Der gesamte Gesetzgebungsprozess müsste bei einem «Nein» von Neuem beginnen und somit werden mehrere weitere Jahre ohne Schweizer Lösung verstreichen.
Was ist eine staatlich anerkannte e-ID?
Mit einer staatlich anerkannten und geprüften e-ID sollen Personen ihre Identität auch im Internet sicher und einfach beweisen können. Gemäss dem E-ID-Gesetz besteht die Schweizer e-ID aus einem Set von Personendaten, welches der Staat herausgibt und geprüft hat und das somit zuverlässig ist. Diese Daten werden auf einen geeigneten Datenträger geladen (z.B. Smartphone, Chip-Karte, ein speziell entwickeltes Zusatzgerät oder dergleichen) und dienen dazu, dass sich eine Person im Internet an verschiedenen Orten sicher und einfach anmelden und ihre Identität bestätigen kann.
Wie genau die Schweizer e-ID aussehen soll, ist im Gesetz bewusst nicht festgeschrieben. Mit der Zeit dürfte es unterschiedliche technische Lösungen geben. Genutzt werden kann die e-ID für Produkte oder Dienstleistungen, die online angeboten werden – bei Privaten und auch bei Behörden.
Ist die e-ID ein digitaler Pass?
Nein, die e-ID ist kein digitaler Pass. Sie ist kein amtliches Reisedokument und hat nichts mit der hoheitlichen Vergabe einer Staatsbürgerschaft zu tun. Zudem enthält sie im Gegensatz zum Pass keine biometrischen Daten wie den Fingerabdruck. Die e-ID ist kein Ersatz für den Pass oder die Identitätskarte.
Die e-ID dient dazu, sich im Internet sicher zu identifizieren und sich für Behördendienstleitungen (Betreibungsregisterauszug u.ä.), bei Online-Shops, Plattformen und dergleichen anzumelden.
Wieso braucht es eine staatlich anerkannte Schweizer e-ID?
Immer mehr Menschen, Behörden und Unternehmen wickeln ihre Geschäfte online ab. Die fehlende Möglichkeit einer sicheren und einfachen Identifikation steht im Widerspruch zu den heutigen Bedürfnissen.
Ohne eine staatlich anerkannte und geprüfte e-ID ist die zweifelsfreie Identifikation von Personen im Internet nicht möglich. Bereits heute muss man sich im Internet für viele Dienste registrieren und ständig anmelden. Die heute gängigen Mittel, wie z.B. E-Mail-Adresse und Passwort, sind für alle Beteiligten zu wenig zuverlässig, zu wenig sicher und für die Nutzer*Innen oft auch mühsam.
Was ist der konkrete Nutzen einer staatlich anerkannten Schweizer e-ID?
Von einer geprüften Schweizer e-ID profitieren alle: für Personen wird die Internetnutzung einfacher und sicherer, Unternehmen und Behörden sind vor Identitätsbetrug und Falschangaben besser geschützt, Verwechslungen werden verhindert und das Online-Angebot kann massgeblich erweitert und dessen Nutzung erleichtert werden. Die e-ID kommt überall dort zum Einsatz, wo Produkte und Dienstleistungen von Privaten oder Behörden online angeboten werden.
Im Alltag heisst dies zum Beispiel: Man kann sich mit der e-ID an vielen Orten anmelden und so die unzähligen Accounts und Logins reduzieren, sich vom Passwortchaos verabschieden, man läuft nicht Gefahr, dass unsichere Passwörter gehackt werden, kann Altersprüfungen oder Berechtigungen online abwickeln, ist vor Identitätsbetrügern und Missbrauch besser geschützt (z.B. Chats mit Altersprüfung) und kann nicht zuletzt eine zuverlässige Schweizer Lösung wählen.
Einzelne Anwendungsbeispiele finden Sie im folgenden Kurzvideo des Bundesamtes für Justiz:
Wieso braucht es ein neues Gesetz?
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD bringt es auf den Punkt: «Der Staat stellt mit dem […] E-ID-Gesetz sicher, dass in diesem Bereich kein Wildwuchs entsteht und die Regeln für den Datenschutz klar sind. Er ist also Garant für staatlich anerkannte und damit vertrauenswürdige Lösungen, mit denen sich Nutzerinnen und Nutzer in der digitalen Welt sicher und bequem bewegen können. Zum einen sorgt der Staat dafür, dass niemand unter einer falschen Identität eine E-ID bekommt. Online-Aktivitäten erhalten so die notwendige Rechtssicherheit und Verbindlichkeit. Zum andern stellt der Staat mit klaren Vorgaben sicher, dass die persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer geschützt werden.»
Der Staat ist also Garant für staatlich anerkannte und damit vertrauenswürdige Lösungen.
Wie funktioniert das E-ID-Gesetz?
Das E-ID-Gesetz ist ein Grundlagengesetz, mit dem die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die staatlich geprüfte Schweizer e-ID geschaffen werden. Der Staat verfügt über Daten zur Identität der Schweizerinnen und Schweizer. Diese bewahrt er in gesicherten Registern auf, zu denen niemand sonst Zugriff hat. Gemäss E-ID-Gesetz kann der Staat diese Daten für das Prüfverfahren bei der Ausstellung einer e-ID nutzen. Die Hoheit und der Zugang zu den Daten und Registern bleiben dabei zu jeder Zeit ausschliesslich beim Staat.
Nicht Teil des E-ID-Gesetzes sind mögliche auf der e-ID aufbauende E-Government-Anwendungsfelder, die immer wieder mit der Debatte zur Gesetzesvorlage vermengt werden. Die Bedingungen für Anwendungen wie das E-Voting, das elektronische Patientendossier und weitere E-Government-Lösungen werden in anderen Gesetzen und Verordnungen geregelt.
Was bedeutet die e-ID für den Standort Schweiz?
Rechtssicherheit und Vertrauen sind wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiche Geschäftsabschlüsse – auch im digitalen Raum. Das E-ID-Gesetz schafft Regeln, die für Anbieter*innen und Nutzer*innen von Produkten und Dienstleistungen im Internet gleichermassen wichtig sind. Das ist für die Weiterentwicklung im Bereich E-Commerce und E-Government zentral.
Die e-ID entlastet Einwohner*innen, Behörden und Unternehmen, schafft Vertrauen und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie ist quasi ein Schlüssel für die weitere Digitalisierung und Innovation.
Andere Länder haben seit Jahren eigene e-IDs. Warum nicht die Schweiz?
Bereits vor rund 20 Jahren wurde ein erster politischer Vorstoss für eine Schweizer e-ID im Parlament angenommen und zahlreiche weitere Vorstösse folgten. In einem zähen und langjährigen politischen Prozess wurden verschiedene Konzepte geprüft und Erfahrungen im Ausland beobachtet. Nach intensiver Prüfung und Vernehmlassung gab der Bundesrat 2018 schliesslich einen Gesetzesentwurf in das Parlament. Dieser wurde 2019 beraten und schliesslich im Herbst 2019 mit einer deutlichen Mehrheit durch das Parlament verabschiedet. Mit diesem E-ID-Gesetz bestehen nun endlich die Grundlagen für eine staatlich geprüfte Schweizer e-ID. Kommt das Referendum durch, werden weitere vier bis fünf Jahre ohne e-ID verstreichen.
Müssen alle eine e-ID haben?
Nein, niemand wird gezwungen. Die Bestellung und auch die Nutzung der e-ID ist freiwillig. Im Gesetz steht, dass Anbieterinnen von Online-Shopping und anderen einfachen Diensten im tiefen Sicherheitsbereich auch einen Zugang ohne e-ID ermöglichen müssen. Das gilt für Unternehmen und Behörden. Behördenangebote, bei denen es eine höhere Sicherheit braucht (z.B. Auszug Betreibungsregister), können dank der e-ID in Zukunft auch online angeboten und einfacher genutzt werden. Das bedeutet aber nicht, dass Offline-Angebote verschwinden werden. Selbstverständlich wird man weiterhin den Auszug auch auf dem Papierweg oder mit einem Gang zur Behörde beziehen können.
Im E-ID-Gesetz sind Bund, Private, Kantone und Gemeinden genannt: Wer soll was machen?
Der Staat nimmt seine klassische Rolle wahr: Er stellt klare und strenge gesetzliche Regeln auf und beaufsichtigt deren Vollzug von A bis Z. Namentlich hat er mit dem E-ID-Gesetz den rechtlichen Rahmen geschaffen. Im Vollzug prüft und anerkennt er die konkreten e-ID-Anwendungen und er anerkennt, kontrolliert und beaufsichtigt die Anbieterinnen von e-ID-Lösungen. Die Anbieter können private Unternehmen oder Organisationen sein, aber auch Verwaltungseinheiten der Kantone und der Gemeinden. Um die neuen Aufgaben zu erfüllen, schafft der Bund unter anderem zwei neue Stellen: 1. Der staatliche Identitätsdienst (SID) beim Bundesamt für Polizei (fedpol), der vor der Herausgabe die Richtigkeit der Personalien prüft. 2. Die Eidgenössische E-ID-Kommission (EIDCOM), welche die Anbieterinnen und ihre Systeme anerkennt und die Einhaltung des Gesetzes überwacht.
Die Rolle der Privaten, Kantone und Gemeinden: Sie werden als sogenannte Identitätsdienstleisterinnen die Träger für die elektronische Identität entwickeln und anbieten sowie die technischen Systeme betreiben und verwalten. Bei ihnen kann eine Person ihre e-ID bestellen.
Sollte die vorgesehene Aufgabenteilung nicht funktionieren, sieht das Gesetz vor, dass der Bund selbst eine e-ID herausgeben und betreiben kann (Subsidiaritätsprinzip).
Wieso bevorzugen Bundesrat und Parlament eine Lösung mit Drittanbieterinnen, statt den Bund selbst eine fixfertige e-ID-Lösung anbieten zu lassen?
Es ist ein bewährtes Schweizer Modell, in dem der Staat als Garant auftritt, aber innovative und kundenfreundliche Anwendungen von Privaten, Kantonen und Gemeinden zulässt. Es ist zeitgemäss und zukunftsfähig. Und gerade bei der e-ID muss man unbedingt schnell und flexibel auf die sich verändernden technischen Möglichkeiten und auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer reagieren können.
Die Aufgabenteilung soll also die Flexibilität für technologische Veränderungen und Entwicklungen sicherstellen sowie eine breite Nutzung ermöglichen.
Wie soll das Erstellen einer e-ID ablaufen? Was genau macht der Bund und was Dritte?
Wenn eine Person eine e-ID will, beantragt sie diese bei einer der zugelassenen Identitätsdienstleisterinnen. Diese leitet die Anfrage an das fedpol beim Bund weiter. Dieses prüft, ob die Person mit dem Antrag einverstanden ist – ohne deren Einverständnis wird keine Anfrage bestätigt. Nach einer positiven Rückmeldung überprüft der Bund die Identität mit persönlichen Fragen an die Person (z.B. Geburtsname oder Geburtsdatum der Mutter). Nach erfolgreicher Überprüfung übermittelt der Bund die korrekten Daten an die Identitätsdienstleisterin, die sicherstellen muss, dass die von fedpol gelieferten Identitätsdaten an die richtige Person ausgeliefert werden. Trifft dies zu, erhält die Person ihre e-ID.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im folgenden Erklärvideo des Bundesamtes für Justiz:
Wird meine Identität privatisiert und verkauft?
Nein, denn das E-ID-Gesetz hält ganz klar fest: Die Hoheit über die Identitätsdaten bleibt zu jeder Zeit ausschliesslich beim Staat. Nur der Staat kann die Richtigkeit der Identifikationsmerkmale einer bestimmten Person garantieren. Er gibt keine hoheitlichen Kompetenzen aus der Hand und gewährt Dritten keinen Zugang zu den staatlichen Registern. Diese können nur für die Ausstellung der e-ID beim Staat überprüft werden. Dies wiederum geschieht nur auf Wunsch der betroffenen Person.
Die Datenschutzregeln sind stärker als sonst: Das Gesetz regelt, dass die e-ID-Anbieterinnen die erhaltenen Daten und daraus abgeleitete Informationen weder Dritten weitergeben noch für einen anderen Zweck nutzen dürfen. Es ist verboten, Nutzerdaten zu kommerzialisieren. Über die Verwendung entscheidet nur die Person, der die e-ID gehört. Die Identitätsdienstleisterinnen dürfen die Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Inhaber*in weder weitergeben, noch auswerten. Die e-ID-Inhaber*innen haben somit die volle Transparenz über die Nutzung ihrer Daten. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat beim Vollzug des Gesetzes eine aktive Rolle.
Wie sind die Regeln für Sicherheit und Datenschutz?
Das E-ID-Gesetz macht strikte Vorgaben zur Sicherheit der Informatiksysteme und auferlegt allen Beteiligten strenge Pflichten zum Schutz der Daten. Die Einhaltung des Datenschutzes wird bei der Anerkennung und der Erneuerung der Anerkennung regelmässig überprüft. Im Falle eines Verstosses sieht das E-ID-Gesetz den Entzug der Zulassung vor.
Der Datenschutz wird mit der e-ID nicht gefährdet, im Gegenteil. Das vorgeschlagene System bringt den Nutzer*innen mehr Kontrolle und Transparenz über ihre Daten im Internet: Sie haben einen Online-Zugang zu ihren Daten und können so selbst bestimmen, wer ihre Daten erhält und prüfen, welche Daten sie welchem Online-Dienst freigegeben haben.
Kann der Staat mich mit der e-ID überwachen?
Nein, dies ist nicht der Fall. Bei der Nutzung der e-ID ist der Bund nicht involviert und ihm werden keine Nutzungsdaten übermittelt.
Wird es ein Monopol ohne Wahlfreiheit für Nutzerinnen und Nutzer geben?
Dies ist nicht Ziel des E-ID-Gesetzes. Es ist im Gegenteil bewusst technologieneutral und sieht vor, dass mehrere Organisationen e-IDs anbieten. Gemäss Gesetz sollen es Private, Kantone und Gemeinden sein – sie alle können sich und ihr Angebot prüfen und anerkennen lassen. Der Bund gibt auch nicht vor, welcher Datenträger verwendet werden muss. Innovation und Fortschritt sind den Anbieterinnen überlassen. Wenn sich eine Person für eine e-ID entscheidet, soll sie die Wahl haben.
Wie würde die Alternative mit einer «vollstaatlichen» Lösung aussehen?
Entweder müsste der Bund selbst die Technologie entwickeln und betreiben und hierfür die notwendigen Fachkräfte anstellen oder er müsste die Technologie und Dienstleistungen einkaufen. Im Parlament hat eine Minderheit letzteres als Alternative vorgeschlagen, namentlich eine Lösung mit Konzession. Der Auftrag würde somit im Rahmen einer Ausschreibung an ein Unternehmen oder einen Kanton vergeben. Es würde eine monopolähnliche Situation geschaffen. Zudem wäre wohl mit einer WTO-Ausschreibung zu rechnen. Was bedeutet, dass nicht garantiert werden kann, dass der Zugschlag nicht an eine ausländische Anbieterin geht, welche die e-ID im Auftrag des Bundes entwickelt und betreibt.